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23.Juli 2024

Verbotene Gegenstände: Was darf auf dem Gelände der Kulmbacher Bierwoche (Stadl + Außenbereich) nicht mitgeführt werden?

Gefährliche Gegenstände werden vom Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienst abgenommen und ggf. der Polizei übergeben. Bei allen strafrechtlich relevanten Gegenständen ist zur Strafverfolgung die Feststellung der Personalien des Inhabers i. d. R. durch die Polizei erforderlich. Dazu zählen:

  • Pyrotechnik / Feuerwerkskörper jeglicher Art
  • Feststehende Messer am 10cm Klingenlänge beidseitig geschliffen
  • Feststehende Messer ab 12cm Klingenlänge
  • Kampfmesser, Butterflymesser, Einhandmesser
  • Messer aller Art
  • Waffen aller Art (auch Wurfsterne, Schlagringe)
  • Tabletten in Plastikbeuteln
  • Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
  • Drogen (Cannabis ist bis zu 25g bei Personen ab 18 Jahren erlaubt?)
  • Reizgas
  • (Teleskop-) Schlagstöcke
  • Scheren
  • Werkzeuge aller Art

Nachfolgende Gegenstände werden als nicht strafrechtlich relevant eingestuft, sind aber dennoch auf dem Gelände der Kulmbacher Bierwoche verboten und dürfen von den Ordnungskräften/Security abgenommen werden:

  • Bälle aller Art
  • Laserpointer
  • Dosen aller Art / Glasflaschen aller Art / Thermoskannen (Kleine Behältnisse für Babynahrung und zur Versrlaubt)
  • Druckluftfanfahren
  • Sperrige Gegenstände
  • Megaphone
  • Waffenimitate mit Munition
  • Zelte
  • Campingstühle und Campingtische
  • Bollerwagen
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