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23.Juli 2024

Werbe- und Promotionmaßnahmen: Was ist erlaubt?

Es gilt im Stadl und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, dass Promotionmaßnahmen oder professionelle Werbegestaltungen nur nach vorheriger Freigabe durch den Veranstalter durchgeführt bzw. aufgestellt / gezeigt werden dürfen. Dies beinhaltet auch, dass im Stadl keine klassischen Werbeelemente, wie Wimpel, Luftballons oder ähnliches mitgeführt und/oder auf den Tischen platziert werden dürfen, sofern diese nicht vorher durch den Veranstalter genehmigt wurden.

Kinder-Luftballons, die im Stadl oder auf dem Kulmbacher Bierwochen-Gelände von genehmigten freien Händlern erworben wurden, dürfen natürlich mitgeführt werden.

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