23.Juli 2024
Werbe- und Promotionmaßnahmen: Was ist erlaubt?
Es gilt im Stadl und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, dass Promotionmaßnahmen oder professionelle Werbegestaltungen nur nach vorheriger Freigabe durch den Veranstalter durchgeführt bzw. aufgestellt / gezeigt werden dürfen. Dies beinhaltet auch, dass im Stadl keine klassischen Werbeelemente, wie Wimpel, Luftballons oder ähnliches mitgeführt und/oder auf den Tischen platziert werden dürfen, sofern diese nicht vorher durch den Veranstalter genehmigt wurden.
Kinder-Luftballons, die im Stadl oder auf dem Kulmbacher Bierwochen-Gelände von genehmigten freien Händlern erworben wurden, dürfen natürlich mitgeführt werden.