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Öffnungszeiten: Wann öffnet und schließt der Stadl seine Tore?
Am Samstag, den 26. Juli 2025 beginnt die 74. Kulmbacher Bierwoche. Der Stadl öffnet an diesem Tag seine Tore für die Besucher bereits ab 9:00 Uhr.
Die traditionelle Eröffnungs-Zeremonie beginnt gegen 9:30 Uhr. Dabei begleiten die Vorstände und Brauereivertreter die Festwirte vom Stadl zum Rathaus. Vor der Rathaustreppe werden Sie vom Oberbürgermeister der Stadt begrüßt. Im Anschluss führen die Büttner traditionelle Tänze vor. Musikalisch begleitet werden sie hierbei von der Kulmbacher Stadtkapelle. Gegen 10:15 Uhr begibt sich der Festzug mit allen Ehrengästen in den Stadl. Dort wird im Anschluss gegen 10:30 Uhr das erste Fass der Bierwoche durch den Oberbürgermeister feierlich angestochen. Die Kulmbacher Bierwoche ist nach dem Anstich offiziell eröffnet.
Die Öffnungszeiten des Stadls:
Sa., 26.07.2025: | 9:00 – 1:00 Uhr. Die Musik endet um 24:00 Uhr |
So., 27.07.2025: | 10:00 – 24:00 Uhr. Die Musik endet um 23:00 Uhr |
Mo., 28.07.2025: | 11:30 – 24:00 Uhr. Die Musik endet um 23:00 Uhr |
Di., 29.07.2025: | 12:00 – 24:00 Uhr. Das ist der Tag der Generationen, d.h. bis 15:30 Uhr ist es eine kostenpflichtige Veranstaltung. Ab 15:30 Uhr ist der Zugang wieder ohne Eintritt möglich. Die Abendband spielt bis 23:00 Uhr |
Mi., 30.07.2025: | 11:30 – 24:00 Uhr. Die Musik endet um 23:00 Uhr |
Do., 31.07.2025: | 11:30 – 24:00 Uhr. Die Musik endet um 23:00 Uhr |
Fr., 01.08.2025: | 11:30 – 24:00 Uhr. Die Musik endet um 23:00 Uhr |
Sa., 02.08.2025: | 10:00 – 1:00 Uhr. Die Musik endet um 24:00 Uhr |
So., 03.08.2025: | 9:00 – 24:00 Uhr. Gegen 22:30 Uhr werden offiziell die Festwirte verabschiedet. Musik endet um 23:00 Uhr |
Die Biergarten- und Sitzbereiche direkt am Stadl sind mit Öffnung des Stadls offen und werden bedient.
Die Außenbereiche auf der Stadthallenseite (Mönchshof und Kulmbacher Bierdorf) und in der Spitalgasse sind spätestens in der Woche ab 14:00 Uhr offen. An den Wochenenden öffnen diese Bereiche parallel zum Stadl.
Anreise: Wie reise ich zur Kulmbacher Bierwoche an?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sicher & bequem zur Kulmbacher Bierwoche an- und abzureisen. Der Stadl steht auf dem EKU-Platz in Kulmbach. Wer in Fußnähe zum Stadl wohnt, geht am besten zu Fuß.
An- und Abreise per PKW: Wir empfehlen, Fahrgemeinschaften zu bilden und vorher zu klären, wer nach der Veranstaltung fährt und deshalb konstant nur alkoholfreie Getränke am Besuchstag genießt.
An- und Abreise per Bahn – Zugverbindungen können über die Deutsche Bahn oder über die DB Navigator App ermittelt werden. Vom Bahnhof Kulmbach ist man zum Stadl am EKU-Platz in ca. 8 – 10 min gelaufen.
An- und Abreise per Bus: Der KulmBus – der Stadtbus Kulmbach – bietet zur Kulmbacher Bierwoche ein erweitertes Angebot an. Informationen zum Fahrpan gibt es hier.
An den Wochenenden gibt es sog. Eventliner des Landkreises Kulmbach, die verschiedene Ortschaften im Landkreis anfahren. Ziel und später für die Rückfahrt der Abfahrort ist immer der ZOB Kulmbach. Dieser befindet sich ca. 8-10 min Gehzeit zum Stadl entfernt. Zum Fahrplan des Eventliners geht es hier.
An- und Abreise per Taxi: Natürlich können Sie sich auch ein Taxi rufen bzw. nach einem freien Taxi Ausschau halten. Die Taxis fahren am Abend den Stadl über das Gasfabrikgässchen an. Dort erwischen Sie am ehesten ein Taxi.
Essen & Getränke: Darf ich eigene mitgebrachte Getränke oder mitgebrachtes Essen im Stadl oder im Bierwochen-Außenbereich verzehren?
Der Verzehr von eigenen, mitgebrachten Speisen sowie der Konsum von mitgebrachten alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken ist auf dem gesamten Kulmbacher Bierwochen Gelände nicht erlaubt. Gleiches gilt für Speisen oder Getränke, die außerhalb des Festgeländes erworben wurden. Babynahrung und Getränke für Kleinkinder sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.
Innerhalb des Zeltes gilt folgendes: Die Sitzplätze im Zelt und im Bereich direkt vor dem Zelt sollen den vier Festwirten sowie der Frankenfarm als Caterer für ihre jeweiligen Gäste zur Verfügung stehen. So lange kein fester Platz eingenommen wird, ist es aber gestattet, auch Speisen und Getränke, die auf dem übrigen Festgelände außerhalb des Zeltes erworben wurden, mit ins Zelt zu nehmen und dort zu verzehren.
Eintritt: Ist die Bierwoche die ganze Zeit über eintrittsfrei? Zu welcher Gelegenheit wird Eintritt im Stadl erhoben?
Der Zugang zum Gelände und das Programm im Stadl sind zur Kulmbacher Bierwoche eintrittsfrei.
Lediglich der „Tag der Generationen“, der immer am Dienstagnachmittag ist, bildet eine Ausnahme. Hier wird unter dem Musikmotto „Herzschlag“ im Stadl zwischen 12:00 und 16:00 Uhr ein spezielles Schlager-Musikprogramm geboten. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenpflichtig.
Informationen zum konkreten Musikprogramm für die 74. Kulmbacher Bierwoche und dem Start des Kartenvorverkaufs werden frühzeitig über die Presse kommuniziert und sind natürlich auch auf dieser Homepage zu finden.
Ab 15:30 Uhr ist der Zugang zum Stadl am „Tag der Generationen“ auch wieder ohne eine Eintrittskarte möglich.
Tischreservierung: Muss ich einen Tisch im Stadl reservieren? Wie und wo kann ich einen Tisch reservieren? Welche Bedingungen gelten, wenn ich einen Tisch reserviert habe?
Grundsätzlich sind die meisten Tische im Stadl nicht reservierbar, d.h. wer frühzeitig den Stadl aufsucht, kann sich einfach an einen freien Tisch setzen und diesen ggf. auch für Freunde und Familie freihalten.
Für alle, die jedoch sichergehen wollen, dass sie am Besuchstag auch definitiv einen Tisch bekommen und gleichzeitig nicht die Möglichkeit haben, bereits am frühen Nachmittag in den Stadl zu gehen, empfehlen wir eine kostenpflichtige Tischreservierung. Eine Tischreservierung ist grundsätzlich nur online über die Kulmbacher Bierwochen Homepage möglich. Der Starttermin, ab dem eine Reservierung für die Kulmbacher Bierwoche 2025 möglich ist, steht derzeit noch nicht fest. Der Termin wird aber auf dieser Homepage und über die Presse bekanntgegeben.
Die reservierbaren Tische befinden sich übrigens seitlich in den Ausschankecken. Man sitzt dort leicht erhöht. An einem reservierten Tisch haben maximal 10 Personen Platz. Der Reservierungszeitraum ist am jeweiligen Tag ab 16:00 Uhr bis Veranstaltungsende. Eine Ausnahme bildet der 1. Bierfest-Sonntag. Hier greift die Reservierung bereits ab 15:00 Uhr. Reservierte Tische müssen bis spätestens 18:00 Uhr eingenommen werden. Beim vollständigen Verlassen eines reservierten Tisches verfällt der Anspruch auf die Reservierung, selbst wenn der angegebene Reservierungszeitraum noch nicht ausgeschöpft ist.
Tische in den Außenbereichen sind grundsätzlich nicht reservierbar.
Fundsachen: Ich habe etwas auf der Kulmbacher Bierwoche verloren oder etwas gefunden. Wo kann ich es abholen bzw. abgeben?
Während der Kulmbacher Bierwoche werden Fundsachen, sofern Sie vom Personal oder dem Sicherheitsdienst gefunden werden, im Festbüro im Stadl abgegeben. Wir bitten auch alle Gäste, entsprechende Fundsachen dort abzugeben. Sollten Sie während der Kulmbacher Bierwoche auf dem Veranstaltungsgelände etwas verloren haben, bitten wir Sie, im Festbüro zu fragen.
Nach Beendigung der Kulmbacher Bierwoche werden alle Fundsachen im Fundbüro der Stadt Kulmbach abgeben.
Das Fundbüro der Stadt Kulmbach befindet sich am Marktplatz 1, 95326 Kulmbach
Tel. 09221/940 460
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: | 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Barrierefreiheit: Komme ich mit einem Rollstuhl auf das Kulmbacher Bierwochen Gelände und ggf. auch in den Stadl?
Grundsätzlich ja. Natürlich kann es zu den Abendstunden voll sein. Eine vollständige Barrierefreiheit kann nicht garantiert werden.
Parkplätze / Behindertenparkplätze: Wo kann ich mit meinem PKW während der Kulmbacher Bierwoche parken?
Die Tiefgarage unter dem EKU-Platz ist durchgehend geschlossen. Die Tiefgarage unter der Dr. Stammbergerhalle (Stadthalle) wird während der Kulmbacher Bierwoche täglich ab 18:30 Uhr gesperrt.
Die Parkhäuser in der Basteigasse (Basteigasse 3) und im Fritz (Fritz-Hornschuch-Str. 9) sind während der Kulmbacher Bierwoche durchgehend offen. Von beiden Parkhäusern sind es nur wenige Gehminuten zum Bierwochen-Gelände.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche kleinere und größere Parkplatzangebote in Kulmbach, z.B. der Festplatz Schwedensteg. Zur Karte mit eingezeichneten Parkplätzen geht es hier. Im Menübaum links auf der Seite den Punkt „Parkplätze“ aufrufen. Auf der Karte werden auch explizit Behindertenparkplätze aufgeführt, z.B. ein Stellplatz in der Basteigasse, ein Stellplatz am Holzmarkt vor der Kulmbacher Bank oder ein Stellplatz am Marktplatz. In der Klostergasse – vom Holzmarkt kommend – werden während der Bierwoche auch Behindertenparkplätze eingerichtet. Beachten Sie, dass der Behinderten-Parkplatz auf dem EKU-Platz nicht zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie außerdem, dass sowohl Parkhäuser als auch einige Parkplätze gebührenpflichtig sind bzw. eine Parkscheibe benötigt wird. Bei einigen Parkplätzen gibt es zudem tagsüber eine zeitliche Begrenzung (Park-Höchstdauer). Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich bei der Nutzung eines Parkplatzes alle verkehrs- und ordnungsrelevanten Vorgaben zu beachten sind. Etwaige Ausgleichansprüchen gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Toiletten / Behindertentoiletten: Wo befinden sich diese auf dem Gelände?
Es gibt außerhalb des Stadls auf dem Bierwochen-Gelände insgesamt vier Standorte mit fest eingebauten Sanitäranlagen. Zudem gibt es zusätzliche Toilettencontainer.
Die fest eingebauten Sanitäranlagen befinden sich:
– Kulmbacher Ecke – Treppenzugang zur Tiefgarage
– EKU Ecke – Treppenzugang zur Tiefgarage
– Kapuziner Ecke – Eingangsbereich Tiefgarage – diese Toilette ist auch für Rollstuhlfahrende zugänglich.
– Stadthallenseite – Fischergasse
Mobile Toilettencontainer befinden sich u.a. am großen Kreisel Sutte/Webergasse.
Rauchverbot: Wo darf ich rauchen?
Im Stadl gilt ein generelles Rauchverbot. Das Verbot trifft auch auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer zu.
Im Außenbereich ist das Rauchen von Zigaretten und Tabakprodukten inkl. E-Zigaretten und Tabakerhitzer erlaubt.
Der Cannabis-Konsum ist auf dem kompletten Kulmbacher Bierwochen Veranstaltungsgelände verboten. Dieses Verbot wurde durch die Bayerische Landesregierung für Volksfeste und Biergärten ausgesprochen.
Wir bitten alle Raucher und Raucherinnen Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
Jugendschutz: Ab welchem Alter darf ich die Kulmbacher Bierwoche besuchen?
Grundsätzlich gilt für den Besuch des Kulmbacher Bierwochen Geländes (Stadl und Außenbereiche inkl. Stadthallenareal, Spitalgasse) bei Personen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, das Jugendschutzgesetzt (JuSchG). Demnach dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsberechtigen Person (Eltern bzw. Mutter/Vater) die Kulmbacher Bierwoche nicht besuchen.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (Eltern bzw. Mutter/Vater) die Kulmbacher Bierwoche bis 24:00 Uhr besuchen.
Der Sicherheitsdienst ist angehalten, bei Verdacht der Verletzung dieser gesetzlichen Jugendschutzregelungen, sich von den betreffenden Personen einen Nachweis zum Alter zeigen zu lassen bzw. zu überprüfen, ob eine erziehungsberechtige Person vor Ort zugegen ist. Sollte ein Verstoß dieser Jugendschutzregelungen vorliegen, sind die Sicherheitskräfte verpflichtet, die Eltern zu kontaktieren und bis Eintreffen einer erziehungsberechtigten Person das Kind/die Kinder unter 16 Jahren festzuhalten. Kinder unter 16 Jahren müssen in dem Falle von einer erziehungsberechtigen Person persönlich abgeholt werden.
Jugendschutz: Darf ich mich mit einem sog. „Muttizettel“ oder einem anderen schriftlichen Dokument, das von den Erziehungsberechtigten als Erlaubnis ausgestellt wurde, auf dem Kulmbacher Bierwochen Gelände aufhalten?
Nein, derartige Schriftstücke werden nicht akzeptiert und berechtigen nicht zum Aufenthalt auf dem Gelände der Kulmbacher Bierwoche. Siehe hierzu auch die Frage: Ab welchem Alter darf ich die Kulmbacher Bierwiche besuchen?
Jugendschutz: Darf ich als volljährige Person (aber nicht Eltern bzw. Mutter/Vater) mit einer Person, die noch jünger als 16 Jahre ist, die Kulmbacher Bierwoche besuchen?
Nein, bzw. allein ja, aber nicht als Ersatz für eine erziehungsberechtigte Person für die Person, die unter 16 Jahre alt ist. Siehe hierzu auch die Frage: Ab welchem Alter darf ich die Kulmbacher Bierwoche besuchen?
Jugendschutz: Ab welchem Alter darf Bier oder Festbier auf der Kulmbacher Bierwoche getrunken werden?
Auf der Kulmbacher Bierwoche gilt das geltende Jugendschutzgesetz. Demnach darf Bier nur an Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, verkauft und angeboten werden. Der Konsum von Bier ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Zur Überprüfung dieser Altersvorgaben dürfen Gäste nach einem Altersnachweis gefragt werden.
Erste Hilfe: Ich habe mich verletzt? Wo bekomme ich Erste Hilfe?
Während der Veranstaltung sind Kräfte des BRK stets zu Fuß unterwegs. Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein oder mehrere Besucher ärztliche Hilfe benötigen, so werden diese Kräfte gezielt die Person/Personen ansprechen. Die BRK Rettungsstelle befindet sich im hinteren Bereich des Stadthallengebäudes – Weg zur Grünwehr.
Verbotene Gegenstände: Was darf auf dem Gelände der Kulmbacher Bierwoche (Stadl + Außenbereich) nicht mitgeführt werden?
Gefährliche Gegenstände werden vom Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienst abgenommen und ggf. der Polizei übergeben. Bei allen strafrechtlich relevanten Gegenständen ist zur Strafverfolgung die Feststellung der Personalien des Inhabers i. d. R. durch die Polizei erforderlich. Dazu zählen:
- Pyrotechnik / Feuerwerkskörper jeglicher Art
- Feststehende Messer am 10cm Klingenlänge beidseitig geschliffen
- Feststehende Messer ab 12cm Klingenlänge
- Kampfmesser, Butterflymesser, Einhandmesser
- Messer aller Art
- Waffen aller Art (auch Wurfsterne, Schlagringe)
- Tabletten in Plastikbeuteln
- Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
- Drogen (Cannabis ist bis zu 25g bei Personen ab 18 Jahren erlaubt?)
- Reizgas
- (Teleskop-) Schlagstöcke
- Scheren
- Werkzeuge aller Art
Nachfolgende Gegenstände werden als nicht strafrechtlich relevant eingestuft, sind aber dennoch auf dem Gelände der Kulmbacher Bierwoche verboten und dürfen von den Ordnungskräften/Security abgenommen werden:
- Bälle aller Art
- Laserpointer
- Dosen aller Art / Glasflaschen aller Art / Thermoskannen (Kleine Behältnisse für Babynahrung und zur Versrlaubt)
- Druckluftfanfahren
- Sperrige Gegenstände
- Megaphone
- Waffenimitate mit Munition
- Zelte
- Campingstühle und Campingtische
- Bollerwagen
Videoüberwachung: Zu welchem Zweck wird das Veranstaltungsgelände videoüberwacht?
Das Veranstaltungsgelände wird zum Teil videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO.
Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie zur Erreichung oben genannter Zwecke nicht mehr notwendig sind oder schutzwürdige Interessen einer weiteren Speicherung entgegenstehen (Art. 17 Abs.1 lit.a) DSGVO).
Fotoaufnahmen: Darf ich fotografiert oder gefilmt werden?
Die Kulmbacher Brauerei und die örtliche Presse sind, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt, Aufnahmen jedweder Art von der Kulmbacher Bierwoche (im Stadl und auch auf dem Außengelände) zu machen und diese Aufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung auch zu veröffentlichen. Die Kulmbacher Brauerei wird für diese Aufnahmen Fotografen oder Videofilmer beauftragen. Mit dem Besuch des Kulmbacher Bierwochen Geländes erklärt man sich als Besucher einverstanden, dass die Kulmbacher Brauerei AG Aufnahmen machen darf – bzw. über Dienstleister anfertigen lässt und diese Aufnahmen auch veröffentlicht werden dürfen. Dabei gibt es für die Kulmbacher Brauerei AG weder eine zeitliche noch räumliche Nutzungseinschränkung.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie unverzüglich mit uns als Veranstalter oder mit dem/der Fotografen/in, wenn Sie dieses Recht geltend machen wollen.
Rechtsgrundlage ist u.a. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.kulmbacher-bierwoche.de/datenschutz/
Fotoapparat / Videokamera: Darf ich als Privatperson entsprechende Geräte mitführen und Aufnahmen machen?
Ja, allerdings müssen Sie beachten, dass Sie als Privatperson keine Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzen dürfen.
Fluchtwege: Wo darf ich mich im Stadl nicht aufhalten? Warum darf mich der Sicherheitsdienst auffordern, mich woanders hinzustellen?
Grundsätzlich sind die Gänge zwischen den Biertischgarnituren freizuhalten, um etwaige Fluchtwege nicht zu behindern. Kinderwägen sind ggf. so zu positionieren, dass Personen ohne Probleme durch die Gänge laufen können.
Der Sicherheitsdienst ist angehalten, darauf zu achten, dass die Gänge zwischen den Biergarnituren und Fluchtwege frei bleiben. Zu diesem Zweck darf er Gäste auch auffordern, den Aufenthaltsplatz zu verlassen bzw. weiterzugehen.
Evakuierung: Was ist im Falle einer Evakuierung zu beachten?
Sollte eine derartige Situation notwendig sein, wird dies über Lautsprecheranlagen bekanntgegeben. Wir bitten Sie in der Situation zügig, aber ruhig und geordnet den Stadl und das Gelände zu verlassen. Sammelpunkt ist in dem Falle die Mönchshofhalle in der Hofer Str. Verlassen Sie dazu das Gelände über die Bereiche Fischergasse, Sutte und Grünzug.
Die Festwirte sind in einem solchen Falle beauftragt, mit Helfern die Zufahrtswege zum Stadl zu sperren bzw. für Rettungsfahrzeuge offen zu halten.
Werbe- und Promotionmaßnahmen: Was ist erlaubt?
Es gilt im Stadl und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, dass Promotionmaßnahmen oder professionelle Werbegestaltungen nur nach vorheriger Freigabe durch den Veranstalter durchgeführt bzw. aufgestellt / gezeigt werden dürfen. Dies beinhaltet auch, dass im Stadl keine klassischen Werbeelemente, wie Wimpel, Luftballons oder ähnliches mitgeführt und/oder auf den Tischen platziert werden dürfen, sofern diese nicht vorher durch den Veranstalter genehmigt wurden.
Kinder-Luftballons, die im Stadl oder auf dem Kulmbacher Bierwochen-Gelände von genehmigten freien Händlern erworben wurden, dürfen natürlich mitgeführt werden.
Hunde & Haustiere: Dürfen Tiere mit in den Stadl genommen werden?
Ja, es besteht kein generelles Verbot, Hunde oder andere Haustiere mit in den Stadl zu nehmen. Besitzer müssen eigenständig Sorge dafür tragen, alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben hinsichtlich der Haltung und Mitnahme eines Haustieres zu beachten.
Wir bitten Sie jedoch, auf die Mitnahme von Haustieren zur Kulmbacher Bierwoche aufgrund der Besucherzahlen und der Lautstärke zu verzichten. Blindenhunde sind von dieser Bitte ausgenommen.
Hausrecht: Wer ist Veranstalter der Kulmbacher Bierwoche? Welche Kompetenzen hat der Sicherheitsdienst?
Die Kulmbacher Brauerei AG und die Erfrischungsgetränke Union der Kulmbacher Gruppe GmbH sind Veranstalter der Kulmbacher Bierwoche.
Neben gesetzlichen Vorgaben, die im Kontext zu einer Veranstaltung, wie der Kulmbacher Bierwoche zum Tragen kommen, gibt es zusätzliche Einschränkungen, die der Veranstalter als Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände (Stadl + Außenbereiche der Kulmbacher Bierwoche) aufstellt. Zur Kontrolle und Umsetzung dieser Vorgaben ist ein externes Sicherheitsdienst-Unternehmen beauftragt.
Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes (Security) ist auf dem kompletten Veranstaltungsgelände der Kulmbacher Bierwoche Rechnung zu tragen.
Sicherheitsdienst: Welche Kompetenzen hat der Sicherheitsdienst?
Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist auf dem kompletten Veranstaltungsgelände der Kulmbacher Bierwoche Rechnung zu tragen.
Der externe Sicherheitsdienst ist explizit zur Kontrolle und Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Regeln und allen Vorgaben, die von Veranstalterseite aufgrund des Hausrechts aufgestellt wurden, angehalten.