23.Juli 2024
Videoüberwachung: Zu welchem Zweck wird das Veranstaltungsgelände videoüberwacht?
Das Veranstaltungsgelände wird zum Teil videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Art. 9 Abs. 2 lit. f) DSGVO.
Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie zur Erreichung oben genannter Zwecke nicht mehr notwendig sind oder schutzwürdige Interessen einer weiteren Speicherung entgegenstehen (Art. 17 Abs.1 lit.a) DSGVO).