Fotoaufnahmen: Darf ich fotografiert oder gefilmt werden?
Die Kulmbacher Brauerei und die örtliche Presse sind, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt, Aufnahmen jedweder Art von der Kulmbacher Bierwoche (im Stadl und auch auf dem Außengelände) zu machen und diese Aufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung auch zu veröffentlichen. Die Kulmbacher Brauerei wird für diese Aufnahmen Fotografen oder Videofilmer beauftragen. Mit dem Besuch des Kulmbacher Bierwochen Geländes erklärt man sich als Besucher einverstanden, dass die Kulmbacher Brauerei AG Aufnahmen machen darf – bzw. über Dienstleister anfertigen lässt und diese Aufnahmen auch veröffentlicht werden dürfen. Dabei gibt es für die Kulmbacher Brauerei AG weder eine zeitliche noch räumliche Nutzungseinschränkung.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie unverzüglich mit uns als Veranstalter oder mit dem/der Fotografen/in, wenn Sie dieses Recht geltend machen wollen.
Rechtsgrundlage ist u.a. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.kulmbacher-bierwoche.de/datenschutz/