Jugendschutz: Ab welchem Alter darf ich die Kulmbacher Bierwoche besuchen?
Grundsätzlich gilt für den Besuch des Kulmbacher Bierwochen Geländes (Stadl und Außenbereiche inkl. Stadthallenareal, Spitalgasse) bei Personen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, das Jugendschutzgesetzt (JuSchG). Demnach dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung einer erziehungsberechtigen Person (Eltern bzw. Mutter/Vater) die Kulmbacher Bierwoche nicht besuchen.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (Eltern bzw. Mutter/Vater) die Kulmbacher Bierwoche bis 24:00 Uhr besuchen.
Der Sicherheitsdienst ist angehalten, bei Verdacht der Verletzung dieser gesetzlichen Jugendschutzregelungen, sich von den betreffenden Personen einen Nachweis zum Alter zeigen zu lassen bzw. zu überprüfen, ob eine erziehungsberechtige Person vor Ort zugegen ist. Sollte ein Verstoß dieser Jugendschutzregelungen vorliegen, sind die Sicherheitskräfte verpflichtet, die Eltern zu kontaktieren und bis Eintreffen einer erziehungsberechtigten Person das Kind/die Kinder unter 16 Jahren festzuhalten. Kinder unter 16 Jahren müssen in dem Falle von einer erziehungsberechtigen Person persönlich abgeholt werden.